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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 187/14   

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https://dejure.org/2015,6650
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 187/14 (https://dejure.org/2015,6650)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2015 - L 7 AS 187/14 (https://dejure.org/2015,6650)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - L 7 AS 187/14 (https://dejure.org/2015,6650)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 Abs. 1 SGB II; § 14 SGB I; § 15 SGB I; § 37 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 37 Abs. 2 S. 1 SGB II
    Rückwirkende Bewilligung von Alg-II; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen Verletzung einer Beratungspflicht; Verspäteter Fortzahlungsantrag; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hinweispflichten des Grundsicherungsträgers im Hinblick auf die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Bewilligung von Alg-II; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen Verletzung einer Beratungspflicht; Verspäteter Fortzahlungsantrag; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hinweispflichten des Grundsicherungsträgers im Hinblick auf die ...

  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 37 Abs. 1 SGB II
    Pflicht des Leistungsträgers zum rechtzeitigen Hinweis auf erforderlichen Folgeantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hinweispflichten des Grundsicherungsträgers im Hinblick auf die Notwendigkeit von Folgeanträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 514
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 29/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - keine Fortwirkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 187/14
    Am 30. April 2008 hat der Kläger Klage vor dem Sozialgericht Hildesheim erhoben und im Laufe des Verfahrens unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 29/10 R - vorgetragen, der Beklagte habe auch im vorliegenden Fall seine Beratungspflicht verletzt, weil dieser ihn nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ende des Bewilligungszeitraums auf die neue Antragstellung hingewiesen habe.

    Es ist zwischenzeitlich nach früheren abweichenden instanzgerichtlichen Urteilen durch das Bundessozialgericht geklärt, dass - anders als früher im Recht der Arbeitslosenhilfe - nach Beendigung des Bewilligungszeitraums für die Weitergewährung von Leistungen gemäß § 37 Abs. 1 SGB II ein Fortzahlungsantrag erforderlich ist (BSG 18. Januar 2011 - B 4 AS 29/10 R -, SozR 4 - 4200 § 37 Nr. 5; BSG 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R -).

    Dies folgt eindeutig aus dem Urteil des BSG vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 29/10 R -.

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 187/14
    Voraussetzung dafür ist, dass der Sozialleistungsträger eine Aufklärungs- und Beratungspflicht als Betreuungspflicht rechtswidrig verletzt hat, der Hilfebedürftige dadurch kausal einen Antrag verspätet gestellt hat und bei ihm deswegen ein Nachteil eingetreten ist (BSG 23. Mai 1996 - 13 RJ 17/95 -, SozR 3 - 5750 Artikel 2 § 6 Nr. 15; BSG 26. Juli 2007 - B 13 R 4/06 R -, SozR 4 - 2600 § 115 Nr. 2).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 187/14
    Es ist zwischenzeitlich nach früheren abweichenden instanzgerichtlichen Urteilen durch das Bundessozialgericht geklärt, dass - anders als früher im Recht der Arbeitslosenhilfe - nach Beendigung des Bewilligungszeitraums für die Weitergewährung von Leistungen gemäß § 37 Abs. 1 SGB II ein Fortzahlungsantrag erforderlich ist (BSG 18. Januar 2011 - B 4 AS 29/10 R -, SozR 4 - 4200 § 37 Nr. 5; BSG 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R -).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 7 AS 187/14
    Voraussetzung dafür ist, dass der Sozialleistungsträger eine Aufklärungs- und Beratungspflicht als Betreuungspflicht rechtswidrig verletzt hat, der Hilfebedürftige dadurch kausal einen Antrag verspätet gestellt hat und bei ihm deswegen ein Nachteil eingetreten ist (BSG 23. Mai 1996 - 13 RJ 17/95 -, SozR 3 - 5750 Artikel 2 § 6 Nr. 15; BSG 26. Juli 2007 - B 13 R 4/06 R -, SozR 4 - 2600 § 115 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - L 2 R 189/19
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch vermittelt einem Anspruchsberechtigten, der aufgrund eines behördlichen Fehlers einen Nachteil erlitten hat, einen Anspruch darauf, dass der Zustand wieder hergestellt wird, der ohne die Pflichtverletzung des Anspruchsgegners bestehen würde (vgl. Mrozynski, SGB I, 6. Aufl. 2019, § 14 Rn. 23 ff.; Striebinger in: Gagel/Striebinger, SGB II/ SGB 111, 72. EL Dezember 2018, SGB II § 37 Rn. 67 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.02.2015 - L 7 AS 187/14, Rn. 17, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2014 - L 7 AS 308/13
    L 7 AS 187/14.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 AS 389/16
    Danach ist den Leistungsbeziehern vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts ein neuer Antrag zu übersenden und dabei darauf hinzuweisen, dass noch vor dem Ende des letzten Bewilligungszeitraums die Leistungsfortzahlung zu beantragen ist (BSG, a.a.O. Rdn. 13; so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.02.2015 - L 7 AS 187/14 -, Juris, Rdn. 18 ff.).
  • BSG, 03.07.2014 - B 4 AS 192/14 S
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2014 - L 7 AS 187/14 B - wird als unzulässig verworfen.
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